UNSERE STEUERKOMPETENZ:
UMFASSEND UND WELTWEIT
Ihr Unternehmen agiert auch im internationalen Zusammenhang?
Wir unterstützen Sie mit unserer internationalen Steuerexpertise bei Ihren Aktivitäten im Ausland
– oder wenn Sie als ausländisches Unternehmen in Deutschland tätig sind. Nutzen Sie unsere
grenzüberschreitenden Lösungen als entscheidenden Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen.
Durch unsere Mitgliedschaft im internationalen BW Partner Netzwerk mit mehr als zehn Partnern
und über 300 Mitarbeitern stehen Ihnen weltweit Steuerspezialisten zur Verfügung.
Sie profitieren so von einem direkten Zugriff auf umfangreiches Fachwissen und Informationen zu
aktuellen Steuer-Entwicklungen in den wichtigen Wirtschaftsregionen.
In intensiver Zusammenarbeit mit unseren Experten vor Ort erarbeiten wir
passgenaue Lösungen, die Ihr Unternehmen voranbringen.
INTERNATIONALE STEUERPLANUNG EFFIZIENT UMSETZEN
Ein zentrales Thema unserer Spezialisten ist die effiziente internationale Steuerplanung, die sowohl auf
deutsche Unternehmen mit Interessen im Ausland wie auf ausländische Investoren mit Aktivitäten in
Deutschland angelegt ist.
Die Ermittlung von Unterschieden in Steuersystemen und Steuersätzen bietet Ansätze zur
Steueroptimierung, die zum Beispiel über Holding-, Lizenz- und Finanzierungsgesellschaften realisiert
werden können.
Bei unseren Konzepten spielen Fragen der Unternehmensstruktur ebenso eine Rolle wie
Verlustnutzung, Gewinnrepatriierung und Exit-Strategien.
INTERNATIONALE VERRECHNUNGSPREISE MARKTGERECHT ENTWICKELN
Bei international tätigen Unternehmen wirken sich die Verrechnungspreise für interne Lieferungen und
Leistungen entscheidend auf die Steuerquote aus.
Häufig werden diese Preise von den Finanzbehörden rigide getestet oder auch komplett in Frage
gestellt.
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Dokumentation marktgerechter
Verrechnungspreismodelle und begleiten Sie bei deren Durchsetzung gegenüber den Finanzbehörden.
WEGZUGSBESTEUERUNG CLEVER MINIMIEREN
Sie planen, Ihren Firmensitz vorübergehend oder dauerhaft ins Ausland zu verlegen? Durch die dann
anfallende Wegzugsbesteuerung kommen möglicherweise hohe Kosten auf Sie zu. Das deutsche
Steuerrecht sieht vor, dass Sie in diesem Fall Ihre stillen Reserven versteuern müssen. Es gibt jedoch
einige Möglichkeiten, diese Doppelbesteuerung zu umgehen oder doch wenigstens zu reduzieren.
Unsere Experten kennen die rechtlichen Voraussetzungen, durch die Sie die Belastungen der
Wegzugsbesteuerung zumindest abfedern können. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, um diese
steuerliche Last zu vermindern. Dazu erstellen wir Unternehmenspläne, optimieren Ihre Steuerquote
und errechnen, welche Steuerzahlungen im Falle eines Wegzugs auf Sie zukommen werden.
Lassen Sie sich rechtzeitig von uns beraten, damit Ihrem Neuanfang im Ausland keine steuerlichen
Hürden im Weg stehen.
