UNTERSTÜTZUNG BEI STEUERSTREIT UND STEUERSTRAFRECHT
STEUERGESTALTUNG ODER STRAFANGELEGENHEIT?
Zwischen legaler Steuergestaltung und strafbarer Steuerhinterziehung liegt oft nur ein schmaler Grat.
Wir sorgen dafür, dass Sie auf der sicheren Seite bleiben.
Unsere spezialisierten Steuerberater bringen umfangreiche Erfahrung aus Finanzgerichtsverfahren mit und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck – ob im Einspruchsverfahren oder im Streitfall vor Gericht.
STEUERSTREIT – WIR KÄMPFEN FÜR IHR RECHT
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid? In vielen Fällen ja. Steuerstreitigkeiten sind nicht automatisch negativ. Sie können sogar notwendig sein, um eine faire steuerliche Bewertung zu erreichen.
Wir sehen den Steuerstreit als legitimes Mittel, um Ihr gutes Recht durchzusetzen.
Unsere Steuerberater begleiten Sie sowohl im Einspruchsverfahren beim Finanzamt als auch im Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Praxiserfahrung und von einer Strategie, die sowohl fachlich fundiert als auch taktisch überlegt ist.
STEUERSTRAFRECHT – PRÄVENTION IST DER BESTE SCHUTZ
Was tun, wenn der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum steht? Dieser kann schwerwiegende Folgen haben – selbst wenn keine Schuld vorliegt. Ist der Sachverhalt noch nicht von der Behörde entdeckt worden, besteht häufig die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.
Wir beraten Sie hier absolut vertraulich, präventiv und strategisch – mit dem Ziel, eine Eskalation zu vermeiden. Falls es doch zu einem Verfahren kommt, stehen wir Ihnen natürlich auch juristisch und steuerlich kompetent zur Seite.
UNSERE LEISTUNEN FÜR IHR STEUERRECHT
Durchführung
von Einspruchs-
verfahren beim
Finanzamt
Vertretung im
Klageverfahren
vor dem
Finanzgericht
Beratung und
Abwicklung von
strafbefreienden
Selbstanzeigen
